Parkordnung

Die Regeln des Parks

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Parkordnung

(allgemeine Geschäftsbedingungen)

Begriffsbestimmungen

  • Kauf: ein Vertrag, der keine Reservierung ist, zwischen der Hoge Veluwe und einem Gast über eine oder mehrere von der Hoge Veluwe zu liefernde Dienstleistungen und/oder Produkte (einschließlich Bewirtungsdienstleistungen, Dienstleistungen und Produkte in Bezug auf die Aktivitäten, Vermietung von Mietprodukten und Verkauf von Eintrittskarten und Ladenartikeln) zu einem vom Gast zu zahlenden Preis, wobei der Vertrag beispielsweise über den Webshop oder bei den Kassen an den Eingängen des Parks zustande gekommen ist.
  • Kaufbeleg: jeder schriftliche oder elektronische Nachweis, der zur Entgegennahme bestimmter Dienstleistungen und/oder Produkte im Park aufgrund eines Kaufs (einschließlich Dienstleistungen und Produkte in Bezug auf die Aktivitäten und/oder die Mietprodukte) berechtigt.
  • Aktivitäten: Aktivitäten im Park, die von De Hoge Veluwe organisiert und gegen Entgelt angeboten werden, wie Führungen, Exkursionen, Wanderungen und Radtouren, sowohl mit als auch ohne Betreuung durch einen Führer, Veranstaltungen wie Produktpräsentationen, Firmen-Meetings, Tagungen, Konzerte und Märkte sowie die Ausgabe von Speisen auf Bestellung.
  • Besucher: Besucher des Parks
  • Verbraucher: Jede natürliche Person, die nicht gewerblich oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit handelt.
  • De Hoge Veluwe: Stiftung Het Nationale Park De Hoge Veluwe (und mit ihr verbundene Stiftungen), Apeldoornseweg 250, 7351 TA Hoenderloo (Telefon: +31 55 8330833, Handelsregisternummer: 41151066, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL0029.75.671.B.01).
  • Eintrittskarte: jede Karte, jedes Ticket und/oder anderer Ausweis, der Zugang zum Park gewährt, einschließlich E-Tickets, Boca-Tickets, Vouchers und Abonnements (Jahreskarte).
  • Der Park: das Gelände von De Hoge Veluwe, einschließlich sämtlicher dort vorhandener Gebäude und Bauten, die Eigentum von De Hoge Veluwe sind.
  • Bewirtungsdienstleistungen: die Ausgabe von Speisen und/oder Getränken und/oder die Bereitstellung von Räumlichkeiten und/oder Flächen mit allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.
  • Bewirtungsvertrag: ein Vertrag zwischen De Hoge Veluwe und einem Gast über die entgeltliche Erbringung einer oder mehrerer Bewirtungsdienstleistungen an den Gast.
  • Mietprodukte: Fahrräder, GPS-Geräte, iPads, Unterrichtspakete und gegebenenfalls weitere Gegenstände, die im Park gemietet werden können.
  • Gast: ein Besucher und/oder eine natürliche Rechtsperson, der/die mit De Hoge Veluwe einen Bewirtungsvertrag geschlossen hat.
  • Gruppe Eine Gruppe von 10 oder mehr Gästen, an die De Hoge Veluwe Produkte und/oder Dienstleistungen gemäß einer oder mehrerer als zusammenhängend geltender Reservierungen erbringen muss.
  • Einzelperson: jede unter die Begriffsbestimmung „Gast“ fallende Person, die nicht zu einer Gruppe im obigen Sinne gehört.
  • No-show: die Nichtinanspruchnahme einer Dienstleistung und/oder eines Produkts, die von De Hoge Veluwe auf der Grundlage eines oder mehrerer Käufe oder Reservierungen zu erbringen sind, ohne dass der betreffende Kauf oder die betreffende Reservierung vom Gast rechtsgültig und unter Berücksichtigung der Parkordnung storniert wurde.
  • Umsatzgarantie: die schriftliche Erklärung eines Gasts, dass De Hoge Veluwe im Rahmen einer oder mehrerer Reservierungen einen bestimmten Mindestumsatz erzielt.
  • Pfad: jeder andere Weg, der von oder für De Hoge Veluwe angelegt wurde, unbefestigt ist, dem Verkehrsfluss von Fahrzeugen oder Personen dient und auf den neuesten Wander-, Fahrrad- und Straßenkarten eingezeichnet ist.
  • Fahrradreparaturwerkstatt: im Zentrum des Parks gelegenes Gebäude, das eine Werkstatt für Fahrräder, Tandems und sonstige Zwei- oder Dreiräder beherbergt.
  • Reservierung: ein Vertrag zwischen De Hoge Veluwe und dem Gast über eine oder mehrere von De Hoge Veluwe zu erbringende Dienstleistungen und/oder zu liefernde Produkte (einschließlich Bewirtungsdienstleistungen, Dienstleistungen und Produkte in Bezug auf die Aktivitäten, Vermietung von Mietprodukten und Verkauf von Eintrittskarten und Ladenartikeln) zu einem vom Gast zu zahlenden Preis, der durch die (schriftliche) Annahme eines von De Hoge Veluwe per E-Mail (reserveringen@hogeveluwe.nl) abgegebenen Angebots zustande gekommen ist.
  • Reservierungsbeleg: jeder schriftliche oder elektronische Nachweis, der zur Entgegennahme bestimmter Dienstleistungen und/oder Produkte im Park aufgrund einer Reservierung (einschließlich Dienstleistungen und Produkte zum Zweck der Aktivitäten und/oder der Mietprodukte) berechtigt.
  • Reservierungswert: der Gesamtwert der von De Hoge Veluwe im Rahmen von einer oder mehreren Reservierungen zu erbringenden Dienstleistungen und/oder zu liefernden Produkten (einschließlich Umsatzsteuer), gemäß den Angaben in einem vom Gast angenommenen Angebot und/oder wie dem Gast mitgeteilt wurde.
  • Befestigter Verkehrsweg: von oder für De Hoge Veluwe angelegter Weg aus Steinen, Beton oder Asphalt, der dem Verkehrsfluss von Fahrzeugen oder Personen dient und auf den neuesten Wander-, Fahrrad- und Straßenkarten eingezeichnet ist.
  • Webshop: der Webshop von De Hoge Veluwe (erreichbar unter der Webadresse https://www.hogeveluwe.nl/nl/webshop)
  • Weiße Fahrräder: die von De Hoge Veluwe zur Verfügung gestellten Weißen Fahrräder, die von Besuchern im Park unentgeltlich genutzt werden dürfen.

Art. 1 Anwendbarkeit

  1. Zweck der Parkordnung ist es, die Ordnung und Sicherheit innerhalb des Parks zu gewährleisten und das (vertragliche) Verhältnis mit den Gästen zu regeln.
  2. Bei jeder Entgegennahme oder Nutzung von Dienstleistungen und Produkten im Park (einschließlich Bewirtungsdienstleistungen, Dienstleistungen und Produkte in Bezug auf die Aktivitäten, Mietprodukte, Eintrittskarten und Ladenartikel), Kauf und/oder Reservierungen (auch in Verbindung miteinander) erklärt sich der Gast ausdrücklich und vorbehaltlos mit der Anwendbarkeit dieser Parkordnung einverstanden. Die Parkordnung kann auf der Website des Parks nachgelesen werden und liegt zur Einsichtnahme bei den Parkeingängen aus, wo unter anderem auch Eintrittskarten und/oder Produkte für die Aktivitäten und/oder Mietprodukte erhältlich sind.
  3. Mit dem Betreten des Parks erklärt sich der Besucher ausdrücklich und vorbehaltlos mit der Anwendbarkeit der Parkordnung einverstanden und verpflichtet sich, alle Bestimmungen einzuhalten und die von den Mitarbeitern von De Hoge Veluwe erteilten Anweisungen strikt zu befolgen.
  4. Dem Geltungsbereich der Parkordnung unterliegen auch alle (juristischen) Personen, die von De Hoge Veluwe in Bezug auf den Gast bei der Durchführung eines Kaufs, einer Reservierung oder der Erbringung bestimmter Dienstleistungen und/oder der Lieferung von Produkten im Park eingeschaltet werden.

Art. 2 Allgemeines Verhaltensregeln

  1. Jeder Gast ist verpflichtet, sich im Park an die Bestimmungen dieses Artikels zu halten, es sei denn, der Gast verfügt über eine vorherige schriftliche Zustimmung seitens der Direktion von De Hoge Veluwe, von diesen Bestimmungen abzuweichen.
  2. Der Besucher hat sich im Sinne der allgemein verbindlichen Bestimmungen, der öffentlichen Ordnung, der guten Sitten und der im Park geltenden Regeln des Anstands zu verhalten.
  3. Das Betreiben von Werbung, die Durchführung von Meinungsumfragen, Zählungen, Spendensammlungen und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen im Park ist nicht gestattet.
  4. Ausdrückliche Äußerungen von (religiösen) Weltanschauungen und/oder die Veranstaltung von Demonstrationen im Park sind nicht gestattet.
  5. In den Gebäuden und auf der Terrasse des Parkrestaurants ist das Rauchen nicht gestattet, außer in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen. Bei anhaltender Trockenheit ist das Rauchen nicht gestattet.
  6. Die Verwendung von Drohnen ist nicht gestattet.
  7. Bild- und/oder Tonaufnahmen dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken gemacht werden. Die Veröffentlichung von Bild- und/oder Tonmaterial, in dem der Park erscheint, ist nicht gestattet.
  8. Mutwillige Lärmbelästigung und der nach dem Urteil von De Hoge Veluwe hörbare Gebrauch von Radios, Rekordern und anderen Tonträgern ist nicht gestattet. Bei mutwilliger Lärmbelästigung ist das Personal von De Hoge Veluwe befugt, die Tonträger vorübergehend in Verwahrung zu nehmen.
  9. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken in die Gaststätteneinrichtungen ist nicht gestattet. Eigene Speisen und Getränke dürfen nur in den diesbezüglich gekennzeichneten Bereichen verzehrt werden.
  10. Außerhalb des Parks ist die Benutzung der Namen „De Hoge Veluwe“ und „Jachthuis Sint Hubertus“ und der damit verbundenen Marken nicht gestattet.
  11. Es ist den Besuchern nicht gestattet:
    1. Tiere zu erschrecken, aufzuscheuchen oder zu füttern, worunter auch das Hinterlassen von Essen oder das Locken der Tiere mit Futter verstanden wird;
    2. sich in oder auf das Wasser zu begeben und/oder ohne Genehmigung zu angeln;
    3. im Park De Hoge Veluwe zu zelten;
    4. Verkaufsstände, Strandzelte, Windschutze, Wohnmobile und Zelte auf dem Grund und Boden von De Hoge Veluwe aufzustellen; 
    5. die Weißen Fahrräder und Mietprodukte, die Eigentum von De Hoge Veluwe sind, außerhalb des Parks mitzunehmen; und/oder
    6. zu grillen, wobei die Genehmigung zum Grillen von De Hoge Veluwe ausschließlich an den entsprechend gekennzeichneten Stellen im Park erteilt wird.
  12. Abfälle müssen in den im Park aufgestellten Mülleimern oder -behältern deponiert oder mitgenommen werden.
  13. Besucher müssen Gegenstände, die sie auf dem Gelände finden, an Mitarbeiter von De Hoge Veluwe beim Museonder oder an einem der drei Parkeingänge abgeben. Fundstücke werden maximal 3 Monate aufbewahrt.
  14. Das Tragen und/oder die Mitnahme von Waffen oder anderen, nach dem Urteil von De Hoge Veluwe gefährlichen Gegenständen ist nicht gestattet. De Hoge Veluwe behält sich das Recht vor, Besitzer solcher Gegenstände, gegebenenfalls unter Einschaltung der Polizei, aus dem Park zu entfernen.
  15. Besuchern, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, mit Drogen handeln und/oder im Besitz von Drogen sind oder die nach dem Urteil von De Hoge Veluwe auf andere Weise die Ordnung stören, kann der Zugang zum Park verweigert oder verboten werden, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung entsteht.
  16. Mutwilliges Fehlverhalten und/oder Zerstörungen, körperliche oder verbale Gewalt oder nach dem Urteil von De Hoge Veluwe sonstiges unerwünschtes Verhalten gegenüber anderen Besuchern und/oder dem Personal von De Hoge Veluwe werden nicht geduldet. Besucher, die sich eines solchen Verhaltens schuldig machen, werden aus dem Park entfernt und mit einem Zutrittsverbot belegt.
  17. Es ist nicht gestattet, auf oder über Mauern und Einzäunungen um den Park oder im Park zu klettern.
  18. Besucher haben sich an die Brandschutzvorschriften und -beschilderungen zu halten. Feuer machen ist nicht gestattet.
  19. Es ist nicht gestattet, Pflanzen, Pilze, Zweige, Blumen, Moos, Blattwerk, lebende oder tote Tiere, Geweihstangen und andere Gegenstände aus der Natur mitzunehmen. Verstöße gegen dieses Verbot werden unverzüglich bei der Polizei angezeigt.

Art. 3 Zugang

  1. Das Betreten des Parks erfolgt auf eigene Gefahr. De Hoge Veluwe übernimmt keinerlei Haftung für mögliche Schäden.
  2. Der Zugang zum Park ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte bei den dafür vorgesehenen Eingangstoren gestattet.
  3. Nachdrucken, Anbieten von und Handel mit Eintrittskarten, Ermäßigungsgutscheinen und dergleichen mehr ist nicht gestattet. Verstöße gegen dieses Verbot werden unverzüglich bei der Polizei angezeigt.
  4. Die Eintrittskarte muss während des Aufenthalts im Park auf Verlangen unseres Personals vorgezeigt werden können.
  5. Für Teile des Parks kann De Hoge Veluwe zusätzlich Eintrittsgeld erheben.
  6. Die Eintrittskarte gilt ausschließlich am Ausgabetag oder für den auf der Karte angegebenen Zeitraum. Die für einen bestimmten Zeitraum und/oder ein bestimmtes Datum gültige Dauer der Eintrittskarte kann nicht verlängert werden.
  7. Eine nicht (vollständig) genutzte Eintrittskarte berechtigt nicht zu einer Erstattung.
  8. Eintrittskarten bleiben Eigentum von De Hoge Veluwe. Bei ungebührlichem Verhalten des Besitzers oder bei Verstößen gegen diese Parkordnung kann die Eintrittskarte eingezogen werden.
  9. Es ist nicht gestattet, sich außerhalb der Öffnungszeiten im Park aufzuhalten. Zutritt zum Park ist bis zu einer Stunde vor Schließungszeit möglich.
  10. De Hoge Veluwe behält sich das Recht vor, die Öffnungstage und/oder Öffnungszeiten während der Saison zu ändern.
  11. De Hoge Veluwe ist berechtigt, eine Attraktion oder einen Teil des Parks zu schließen, ohne den Gästen eine Entschädigung leisten zu müssen.
  12. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Park nur unter ständiger Aufsicht und Betreuung eines Erwachsenen betreten. Eltern oder Betreuer von Kindern sind jederzeit für das Verhalten der von ihnen mitgebrachten Kinder verantwortlich und können darauf angesprochen werden. Lehrer oder Betreuer von Gruppen sind jederzeit für das Verhalten der von ihnen mitgebrachten Gruppenmitglieder verantwortlich und können darauf angesprochen werden.
  13. Aus Sicherheitsgründen behält sich De Hoge Veluwe das Recht vor, den Parkzugang bei großem Besucherandrang einzuschränken.
  14. Schülergruppen und Teile von Schülergruppen müssen bei ihrem Parkbesuch immer von einem oder mehreren Betreuern begleitet werden. Das gilt auch für den Besuch sämtlicher Gebäude im Park. Für Besuche dieser Art gilt die Schülergruppenbesuchsordnung (nachzulesen unter https://www.hogeveluwe.nl/nl/over-het-park/reglement-park/reglement-scholen ).

Art. 4 Verkehr und Parken

  1. Im Park und auf den dazugehörigen Parkplätzen gelten die Verkehrsvorschriften des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes des Jahres 1994 sowie die damit verbundenen Bestimmungen. Um Verkehrsstörungen zu vermeiden, ist den Anweisungen des Personals von De Hoge Veluwe Folge zu leisten. Werden die Verkehrsvorschriften und/oder Anweisungen des Personals von De Hoge Veluwe nach dem Urteil von De Hoge Veluwe nicht oder nur unzureichend eingehalten, ist De Hoge Veluwe berechtigt, dem (Kraft-)Fahrzeug des Besuchers die Einfahrt zum Parkplatz von De Hoge Veluwe zu verweigern oder aber das Fahrzeug auf Rechnung und Gefahr des Besuchers vom Parkplatz zu entfernen.
  2. Autos und Motorräder müssen auf dem parkeigenen Parkplatz in den entsprechend gekennzeichneten Parkflächen oder auf dem Randstreifen der Straßen geparkt werden. Wo der Randstreifen nicht eindeutig erkennbar ist, gilt ein fünf Meter breiter Streifen entlang der Straße als Randstreifen. Fahrräder und Mopeds sind auf dem Fahrradabstellplatz abzustellen. Das Parken erfolgt auf alleinige Gefahr des Fahrzeugbesitzers. De Hoge Veluwe übernimmt keinerlei Haftung für mögliche Schäden.
  3. Motorisierter Verkehr ist nur auf den befestigten Verkehrswegen gestattet.
  4. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 60 Stundenkilometer. Die Richtgeschwindigkeit beträgt 40 Stundenkilometer.
  5. Das Radfahren außerhalb der befestigten Verkehrs- und Radwegen ist nicht gestattet.
  6. Radfahrer mit Speed-Pedelecs, Rennrädern und Mountainbikes dürfen sich nur auf den ausgewiesenen Radwegen mit angemessener Geschwindigkeit und nicht in Gruppen bewegen.
  7. Spaziergängern und Radfahrern wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, keinen Gebrauch von den befestigten Verkehrswegen zu machen, auf denen auch Autos fahren dürfen. 
  8. Besuchern, die ein Weißes Fahrrad oder ein eigenes Fahrrad benutzen, wird dringend davon abgeraten, vor Sonnenaufgang, nach Sonnenuntergang oder bei schlechter Sicht (weniger als 50 Meter) im Park Rad zu fahren.
  9. Spaziergänger und Radfahrer sollten sich der möglichen Gefahren und Risiken bewusst sein, die das Spazierengehen und Radfahren im Park mit sich bringt. Dazu gehören infolge von Naturereignissen (wie abbrechende und abgebrochene Äste, Hagel, Unwetter und Glätte) unebene befestigte Wege sowie Weide- und Wildgitter.
  10. Spazierengehen im Park ist nur auf befestigten Wegen und Pfaden erlaubt, wie auf den neuesten Wander-, Fahrrad- und Straßenkarten angegeben. Die gekennzeichneten Ruhebereiche für das Großwild dürfen nicht betreten werden. 
  11. Reiter müssen die Pfade und die Randstreifen der befestigten Verkehrswege nutzen.  Die gekennzeichneten Ruhebereiche für das Großwild dürfen nicht betreten werden.
  12. Pferdegespanne sind nur auf den befestigten Verkehrswegen und den Reitwegen gestattet. Große Teile der gekennzeichneten Reitwege sind für Pferdegespanne ungeeignet.

Art. 5 Haftung und Sicherheit

  1. De Hoge Veluwe übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden und/oder Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Gäste, die bei einem Besuch im Park (einschließlich der in dem Park gelegenen gastronomischen Einrichtungen sowie durch den Gebrauch von (technischen) (Hilfs-)Mitteln (wie Apps), die von De Hoge Veluwe zur Verfügung gestellt wurden) oder infolge eines Parkbesuchs entstanden sind, soweit die Beschädigung nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens De Hoge Veluwe zurückzuführen ist. De Hoge Veluwe haftet ebenfalls nicht für Folgeschäden, einschließlich Geschäfts- oder Einkommensverlust. Soweit De Hoge Veluwe sich nicht erfolgreich auf die genannten Haftungsbeschränkungen berufen kann, gilt für die Haftung von De Hoge Veluwe ein Höchstbetrag in Höhe der Summe, die im jeweiligen Fall auf Grund der Haftpflichtversicherung gezahlt wird, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung von De Hoge Veluwe.
  2. De Hoge Veluwe übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden oder Sachschäden der Gäste, die während und/oder infolge eines Besuchs im Park (einschließlich der in dem Park gelegenen gastronomischen Einrichtungen sowie durch den Gebrauch von (technischen) (Hilfs-)Mitteln (wie Apps), die von De Hoge Veluwe zur Verfügung gestellt wurden) durch Handlungsweisen oder Unterlassungen des Gastes entgegen den (Verhaltens-)Vorschriften dieser Parkordnung entstanden sind. Jeder Diebstahl wird bei der Polizei angezeigt.
  3. Gäste haften für sämtliche Schäden, die De Hoge Veluwe und/oder Dritten als Folge ihrer Handlungsweisen oder Unterlassungen entstehen (unabhängig von einer Zuwiderhandlung gegen diese Parkordnung), sowie ferner für sämtliche Schäden, die von Tieren und/oder Substanzen und/oder Gegenständen verursacht werden, deren Inhaber der Gast ist oder die unter seiner Aufsicht stehen. Betreuer sind für die Personen verantwortlich, die unter ihrer Betreuung den Park besuchen. Betreuer haften für Schäden, die von den unter ihre Betreuung gestellten Personen verursacht werden. Der zu erstattende Schadensbetrag wird nach dem Ermessen von De Hoge Veluwe festgesetzt. Davon kann nur abgewichen werden, wenn der Besucher nachweist, dass der zu zahlende Schadensbetrag offensichtlich unangemessen ist.
  4. Wenn ein Besucher mit einer Gefahrensituation und/oder einem Schaden konfrontiert wird, hat er dies schnellstmöglich einem der Mitarbeiter von De Hoge Veluwe zu melden. Auch ein vom Besucher selbst verursachter Schaden ist vor dem Verlassen des Parks einem der Mitarbeiter von De Hoge Veluwe anzuzeigen.
  5. De Hoge Veluwe weist die Besucher hiermit darauf hin, dass zur Wahrung der Sicherheit und zum Schutz des Eigentums von Besuchern und De Hoge Veluwe möglicherweise eine Kameraüberwachung stattfindet.
  6. Es kann sein, dass Besucher fotografiert oder gefilmt werden. De Hoge Veluwe behält sich vor, dieses Material unter Berücksichtigung des in den Niederlanden geltenden Bildrechts zu veröffentlichen.

Art. 6 Benutzung der Einrichtungen

  1. Die Benutzung von Attraktionen, Einrichtungen und/oder Spielgeräten im Park erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
  2. Sofern nicht anders angegeben, stehen die Attraktionen und sonstigen Einrichtungen dem Besucher zur Verfügung. Wo angegeben, wird für die Benutzung eine zusätzliche Gebühr erhoben.
  3. Bei der Benutzung von Attraktionen und sonstigen Einrichtungen ist den auf den Schildern angegebenen und/oder von den Mitarbeitern von De Hoge Veluwe erteilten Anweisungen und Benutzungsvorschriften Folge zu leisten.
  4. Für einige Attraktionen können Einschränkungen in Bezug auf die Benutzung gelten, wie die Vorschrift einer Mindestgröße und/oder eines Mindestalters. Bei Missachtung der Anweisungen/Benutzungsvorschriften kann das Personal von De Hoge Veluwe den Besucher von der Benutzung der Attraktion oder Einrichtung ausschließen, ohne dass ein Ersatzanspruch des Gastes begründet wird.
  5. De Hoge Veluwe haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Anweisungen/Benutzungsvorschriften entstehen.

Art.7 Kleidung

  1. Es ist nicht gestattet, Badekleidung zu tragen oder sich mit entblößtem Oberkörper im Park aufzuhalten; davon ausgenommen sind Badestellen und deren direkte Umgebung, wo das Tragen angemessener Badekleidung verpflichtet ist.

Art. 8 Fahrzeuge

  1. Es ist verboten, den Park mit folgenden Fahrzeugen zu betreten: E-Chopper, Fatbikes, Laufbandfahrrad, Crosstrainer-Fahrrad, Stepperfahrrad, Duo-Fahrrad oder Elektroroller.

Art. 9 Haustiere

  1. Haustiere oder andere (Gesellschafts-)Tiere, mit Ausnahme von Hunden und Pferden, sind im Park nicht gestattet.
  2. Hunde und Pferde müssen im Park immer physisch angeleint sein. Die Verwendung von elektronischen Hundeleinen oder eine alternative Vorrichtung ist nicht gestattet.
  3. Hunde und Pferde sind in den Gebäuden des Parks nicht gestattet, mit Ausnahme von Hunden im Parkrestaurant bzw. im Park-Shop.
  4. Assistenz- und/oder Blindenführhunde sind in allen Fällen gestattet. 

Art. 10 Vermietung von Produkten

  1. Die Mietprodukte können im Park oder teilweise vorab über das Internet für ein bestimmtes Datum und für eine bestimmte Uhrzeit von den Gästen gemietet werden.
  2. Ein Mietprodukt darf vom Besucher nur in der dafür bestimmten Weise genutzt werden und ist in demselben Zustand an De Hoge Veluwe zurückzugeben, in dem der Besucher das Mietprodukt entgegengenommen hat. Der Gast haftet für Beschädigungen oder den Verlust des Mietprodukts und/oder dessen (Bestand-)Teile. Der zu erstattende Schadensbetrag wird nach dem Ermessen von De Hoge Veluwe festgesetzt. Davon kann nur abgewichen werden, wenn der Gast nachweist, dass der zu zahlende Schadensbetrag offensichtlich unangemessen ist.
  3. Der Mietbetrag richtet sich nach den bei Kauf oder Reservierung bei De Hoge Veluwe geltenden Tarifen, die deutlich angegeben sind oder im Park zur Einsichtnahme ausliegen. Soweit nicht anders angegeben, wird der Mietbetrag im Voraus bezahlt.
  4. Ein Mietprodukt wird dem Besucher ausschließlich nach Vorlage eines gültigen Kauf- oder Reservierungsbelegs ausgehändigt.
  5. Bei Kauf eines Mietprodukts im Webshop wird der Kaufbeleg unverzüglich nach der Bezahlung digital an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. 
  6. De Hoge Veluwe übernimmt keine Haftung, wenn die vom Käufer eingegebene E-Mail-Adresse nicht korrekt ist und/oder der E-Mail-Account des Käufers nicht korrekt funktioniert.
  7. Als Mietzeitraum gilt der im Mietvertrag angegebene oder mündlich vereinbarte Zeitraum zwischen Aushändigung und Rückgabe eines gemieteten Mietprodukts. Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist nur nach Zustimmung durch De Hoge Veluwe und zu den geltenden (Verlängerungs-)Tarifen möglich. Bei zwischenzeitlicher Rückgabe eines gemieteten Mietprodukts endet der Mietvertrag, ohne dass Anspruch auf eine Herabsetzung des bei Kauf oder Reservierung angegebenen Mietbetrags oder des wegen Verlängerung erhöhten Mietbetrags besteht.
  8. Ein gemietetes Mietprodukt muss an einem vereinbarten Ort und spätestens zum vereinbarten (und gegebenenfalls festgelegten) Rückgabezeitpunkt abgegeben werden. Soweit nicht anders angegeben, gilt als Rückgabeort die Fahrradreparaturwerkstatt.
  9. Eine eventuelle Kaution dient für die Begleichung sämtlicher Beträge, die auf Grund des Mietvertrags von dem Gast an De Hoge Veluwe zu zahlen sind, unbeschadet der Pflicht des Gastes, den nach einer Verrechnung mit der Kautionssumme eventuell zu leistenden Restbetrag in bar zu zahlen und unbeschadet des Anspruchs von De Hoge Veluwe auf vollständigen Schadenersatz.
  10. De Hoge Veluwe übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Benutzung von Mietprodukten entstehen.

Art. 11 Weiße Fahrräder

  1. Die Weißen Fahrräder stehen den Besuchern im Park unentgeltlich zur Verfügung.
  2. Die in den Fahrradabstellplätzen im Park befindlichen Weißen Fahrräder stehen allen Besuchern zur Verfügung.
  3. Die Weißen Fahrräder können nicht reserviert werden und dürfen nicht abgeschlossen werden.
  4. Die Weißen Fahrräder dürfen ausschließlich konform ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung, von geübten Fahrern und unter geeigneten (Wetter-)Bedingungen auf den befestigten Wegen im Park benutzt werden, die auf den neuesten Wander-, Fahrrad- und Straßenkarten angegeben sind. Es ist nicht gestattet, andere Personen, Gepäck oder andere Gegenstände auf den Weißen Fahrrädern zu transportieren.
  5. Die Benutzung der Weißen Fahrräder erfolgt auf eigenes Risiko. De Hoge Veluwe übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Benutzung der Weißen Fahrräder entstehen.
  6. Der Benutzer eines Weißen Fahrrads muss berücksichtigen, dass die Weißen Fahrräder keine Beleuchtung haben, die Beleuchtung im Park beschränkt ist und die Weißen Fahrräder nicht mit einem Fahrradhelm ausgestattet sind. Von einer Benutzung der Weißen Fahrräder vor Sonnenaufgang, nach Sonnenuntergang oder bei schlechter Sicht (weniger als 50 Meter) wird dringend abgeraten.
  7. Der Benutzer eines Weißen Fahrrads ist verpflichtet, das Fahrrad nach Gebrauch wieder auf den Fahrradabstellplatz im Park zurückzubringen. Der Besucher ist verpflichtet, Bedenken über die Sicherheit und mögliche Beschädigungen und/oder Mängel an einem Weißen Fahrrad unverzüglich bei De Hoge Veluwe anzuzeigen. 
  8. Als verantwortliche Person verpflichtet sich der Benutzer eines Weißen Fahrrads, das Weiße Fahrrad mit aller Sorgfalt zu behandeln. Vom Benutzer verursachte Schäden an einem Weißen Fahrrad sind vom Benutzer für das betreffende Weiße Fahrrad an De Hoge Veluwe zu bezahlen. Der zu erstattende Schadensbetrag wird nach dem Ermessen von De Hoge Veluwe festgesetzt. Davon kann nur abgewichen werden, wenn der Besucher nachweist, dass der zu zahlende Schadensbetrag offensichtlich unangemessen ist.

Art. 12 Aktivitäten

  1. Produkte und/oder Dienstleistungen in Bezug auf die Aktivitäten können im Park oder vorab über das Internet für ein bestimmtes Datum und für eine bestimmte Uhrzeit von den Gästen gebucht werden.
  2. Der Betrag richtet sich nach den bei Kauf oder Reservierung bei De Hoge Veluwe geltenden Tarifen für die Produkte und/oder Dienstleistungen in Bezug auf die Aktivitäten. Die Preise sind deutlich angegeben oder liegen im Park zur Einsichtnahme aus. Soweit nicht anders angegeben, wird der Betrag im Voraus bezahlt.
  3. Bei Kauf einer Aktivität im Webshop wird der Kaufbeleg unverzüglich nach der Bezahlung digital an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. 
  4. De Hoge Veluwe übernimmt keine Haftung, wenn die vom Gast eingegebene E-Mail-Adresse nicht korrekt ist und/oder der E-Mail-Account des Käufers nicht korrekt funktioniert.
  5. Für nicht (vollständig) in Anspruch genommene Dienstleistungen und/oder Produkte in Bezug auf die Aktivitäten wird grundsätzlich kein Geld erstattet, es sei denn, De Hoge Veluwe entscheidet anderweitig.
  6. Der Kauf- oder Reservierungsbeleg berechtigt zur Teilnahme an der Aktivität an dem bei Kauf oder Reservierung angegebenen Ort und Zeitpunkt.
  7. De Hoge Veluwe übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch die Teilnahme an Aktivitäten entstehen.

Art. 13 Eintrittskarten

  1. Elektronische Eintrittskarten (E-Tickets) können im Webshop erworben werden. Auf jedem E-Ticket befindet sich ein einmaliger Barcode. Nach Bezahlung werden die E-Tickets unverzüglich digital an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.
  2. De Hoge Veluwe übernimmt keine Haftung, wenn die vom Käufer eingegebene E-Mail-Adresse nicht korrekt ist und/oder der E-Mail-Account des Käufers nicht korrekt funktioniert.
  3. Der Käufer muss die E-Tickets in guter Qualität und vorzugsweise in digitaler Form (also etwa auf einem Mobiltelefon) zum Parkeingang mitbringen, wo das E-Ticket kontrolliert wird. 
  4. Ein E-Ticket kann nur einmal verwendet werden. Der Barcode auf dem E-Ticket darf nicht gefaltet oder beschädigt werden. Unleserliche Tickets können zur Verweigerung des Zutritts zum Park führen.
  5. Das Recht, den Ticketkauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, gilt nicht für den Erwerb über das Internet oder per E-Mail von Eintrittskarten, die an ein bestimmtes Besuchsdatum gebunden sind. Wenn ein Verbraucher auf Grund höherer Gewalt, einschließlich Krankheit, nicht in der Lage ist, eine über das Internet oder per E-Mail erworbene Eintrittskarte zu nutzen, die an ein bestimmtes Besuchsdatum gebunden ist, gewährt De Hoge Veluwe dem Verbraucher grundsätzlich (soweit De Hoge Veluwe nicht anderweitig entscheidet) aus Kulanzerwägungen ein Voucher, das zu einem Besuch an einem späteren Tag berechtigt. Diese Kulanzregelung kann mit einer E-Mail an reserveringen@hogeveluwe.nl beantragt werden.
  6. Wenn die Bezahlung wegen technischer Störungen, gleich welcher Art, nicht, fehlerhaft oder nicht rechtzeitig verarbeitet und/oder autorisiert werden kann, ist das E-Ticket nicht gültig. De Hoge Veluwe übernimmt in diesen Fällen keinerlei Haftung.
  7. Es ist nicht gestattet, E-Tickets ohne die schriftliche Zustimmung von De Hoge Veluwe zu gewerblichen Zwecken zu nutzen. Soweit nicht anders angegeben, können E-Tickets nicht mit anderen Werbe- und/oder Rabattaktionen kombiniert werden. Nach Ablauf des Gültigkeitsdatums der E-Tickets ist kein Umtausch möglich, und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung

Art. 14 Stornierung eines Kaufs seitens des Gastes

  1. Bei Stornierung eines Kaufs seitens des Gastes oder im Falle von No-show wird grundsätzlich kein Geld erstattet, es sei denn, De Hoge Veluwe entscheidet anderweitig.

Art. 15 Anfrage und Stornierung einer Reservierung seitens des Gastes

  1. Reservierungsanfragen können per Mail (reserveringen@hogeveluwe.nl) oder telefonisch (+31 55 8330833) bei der Abteilung Reservierungen De Hoge Veluwe erfolgen (für aktuelle Kontaktinformationen: https://www.hogeveluwe.nl/nl/over-het-park/contact). Eine Reservierung kommt in jedem Fall zustande, wenn der Gast das von De Hoge Veluwe abgegebene Angebot per E-Mail oder anderweitig schriftlich oder elektronisch bestätigt und/oder (elektronisch) unterzeichnet hat.
  2. Ein Angebot von De Hoge Veluwe kann ausschließlich schriftlich abgegeben werden und ist 14 Tage lang gültig. Nach dieser Frist erlischt das Angebot, es sei denn, De Hoge Veluwe bestimmt im Angebot anderweitig. Falls ein weiterer potenzieller Gast an De Hoge Veluwe innerhalb dieser 14 Tage ein Angebot zur Reservierung der im Angebot ausstehenden Produkte und/oder Dienstleistungen abgibt, kann De Hoge Veluwe die Frist, nach der das Angebot erlischt, auf 2 Tage verkürzen.
  3. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 6 dieses Artikels sind bei Stornierung einer Reservierung seitens einer Gruppe folgende Gebühren an De Hoge Veluwe fällig:
    1. keine Gebühr, wenn die Stornierung 6 oder mehr Monate vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt.
    2. eine Gebühr von 10 % des Reservierungswerts, wenn die Stornierung mehr als 3 Monate (aber weniger als 6 Monate) vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt;
    3. eine Gebühr von 15 % des Reservierungswerts, wenn die Stornierung mehr als 2 Monate (aber weniger als 3 Monate) vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt;
    4. eine Gebühr von 35 % des Reservierungswerts, wenn die Stornierung mehr als 1 Monat (aber weniger als 2 Monate) vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt;
    5. eine Gebühr von 60 % des Reservierungswerts, wenn die Stornierung mehr als 14 Tage (aber weniger als 1 Monate) vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt;
    6. eine Gebühr von 85 % des Reservierungswerts, wenn die Stornierung mehr als 7 Tage (aber weniger als 14 Tage) vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt;
    7. eine Gebühr von 100 % des Reservierungswerts, wenn die Stornierung 7 Tage oder weniger vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt.
  4. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 6 dieses Artikels sind bei Stornierung einer Reservierung seitens Einzelpersonen folgende Gebühren an De Hoge Veluwe fällig:
    1. keine Gebühr, wenn die Stornierung 1 oder mehr Monate vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt;
    2. eine Gebühr von 15 % des Reservierungswerts, wenn die Stornierung mehr als 14 Tage (aber weniger als 1 Monat) vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt;
    3. eine Gebühr von 35 % des Reservierungswerts, wenn die Stornierung mehr als 7 Tage (aber weniger als 14 Tage) vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt;
    4. eine Gebühr von 60 % des Reservierungswerts, wenn die Stornierung mehr als 3 Tage (aber weniger als 7 Tage) vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt;
    5. eine Gebühr von 85 % des Reservierungswerts, wenn die Stornierung mehr als 24 Stunden (aber weniger als 3 Tage) vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt;
    6. eine Gebühr von 100 % des Reservierungswerts, wenn die Stornierung 24 Stunden oder weniger vor dem reservierten Zeitpunkt erfolgt.
  5. Die Stornierung einer Reservierung seitens des Gastes bedarf der Schriftform.
  6. Bei einer teilweisen Stornierung einer Reservierung seitens einer Gruppe oder einer oder mehrerer Einzelpersonen sind die in Absatz 3 bzw. in Absatz 4 dieses Artikels genannten Gebühren für den Teil des Reservierungswerts fällig, der sich auf den stornierten Bestandteil bezieht. 
  7. Es werden keine Stornogebühren für einen Teil des Reservierungswerts erhoben, wenn und soweit die Stornierung eines Bestandteils der Reservierung eine Verringerung der Gästeanzahl betrifft und die Verringerung der Gästeanzahl nicht mehr als 10 % der Gesamtzahl der Gäste beträgt, es sei denn, dieser Bestandteil der Reservierung wurde nicht wenigstens 14 Tage vor dem reservierten Zeitpunkt storniert. 
  8. Unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Entscheidung von De Hoge Veluwe sind die von De Hoge Veluwe an Dritte (Lieferanten) geschuldeten Kosten im Zusammenhang mit einer (vollständig oder teilweise) stornierten Reservierung grundsätzlich jederzeit vollständig vom Gast zu zahlen, zusätzlich zu den Beträgen, die unter Absatz 3 bzw. unter Absatz 4 dieses Artikels geschuldet werden.
  9. Bei einem No-show und/oder bei der Nichtinanspruchnahme oder teilweisen Inanspruchnahme einer vertraglichen Dienstleistung aufgrund einer Reservierung hat der Gast den vollständigen Reservierungswert an De Hoge Veluwe zu zahlen.

Art. 16 Stornierung eines Kaufs oder einer Reservierung seitens De Hoge Veluwe

  1. Es kann leider vorkommen, dass De Hoge Veluwe Käufe und/oder Reservierungen (kurzfristig) stornieren muss. De Hoge Veluwe tut alles, um diese Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Dieser Artikel gilt für alle Käufe und/oder Reservierungen, die vollständig oder teilweise seitens De Hoge Veluwe storniert werden und zu deren Stornierung De Hoge Veluwe jederzeit berechtigt ist, ohne dass dem Gast eine Entschädigung zusteht, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Wenn der Kauf oder die Reservierung aus Mietprodukten, Dienstleistungen und/oder Produkten in Bezug auf Aktivitäten und/oder Eintrittskarten besteht, schuldet De Hoge Veluwe im Falle einer Stornierung des betreffenden Teils des Kaufs oder der Reservierung seitens De Hoge Veluwe keinerlei Entschädigung für den betreffenden Teil des Kaufs oder der Reservierung, außer der Rückerstattung des bereits gezahlten Preises für die Mietprodukte, die Dienstleistungen und/oder Produkte in Bezug auf die Aktivitäten und/oder des bereits gezahlten Preises für die Eintrittskarten, es sei denn, der Gast stimmt einer anderen von De Hoge Veluwe vorgeschlagenen Lösung zu.
  3. Wenn der Kauf oder die Reservierung aus Bewirtungsdienstleistungen besteht, schuldet De Hoge Veluwe im Falle einer Stornierung des betreffenden Teils des Kaufs oder der Reservierung seitens De Hoge Veluwe keinerlei Entschädigung oder Schadenersatz für den betreffenden Teil des Kaufs oder der Reservierung, außer der Rückerstattung der Anzahlung und/oder der bereits geleisteten Kaution im Sinne von Artikel 19 (soweit zutreffend), es sei denn, der Gast stimmt einer anderen von De Hoge Veluwe vorgeschlagenen Lösung zu.
  4. Des Weiteren ist De Hoge Veluwe jederzeit berechtigt, den Bewirtungsvertrag zu stornieren, ohne eine Entschädigung des Gastes zu begründen, wenn De Hoge Veluwe vor oder bei der Reservierung nicht oder unrichtig über den Charakter der Veranstaltung informiert war und den Bewirtungsvertrag bei korrekter Darstellung der Veranstaltung nicht geschlossen hätte. Bei Ausübung dieses Rechts nach Beginn der betreffenden Veranstaltung ist der Gast zur Bezahlung aller bis zu diesem Zeitpunkt verzehrten Speisen und Getränke verpflichtet. Der Gast ist verpflichtet, den vollständigen Mietbetrag für Räumlichkeiten und/oder Gelände als Bestandteil der Reservierung zu bezahlen.

Art. 17 Durchsetzung der Parkordnung

  1. Jede Person, die im Widerspruch zu dieser Parkordnung handelt, kann vom Personal von De Hoge Veluwe ohne weitere Vorwarnung:
    a. bei jeder Zuwiderhandlung mit einer sofort fälligen Geldstrafe in Höhe bis zu EUR 100,- belegt werden;
    b. mit einem Zutrittsverbot zum Park belegt werden; bzw
    c. aus dem Park entfernt werden, ohne dass eine Entschädigung fällig wird, unbeschadet sonstiger Rechtsansprüche von De Hoge Veluwe gemäß dem Gesetz.
  2. Ferner ist das Personal von De Hoge Veluwe befugt:
    a. den Gästen Anweisungen zu erteilen
    b. Eintrittskarten einzuziehen; und
    c. nicht zugelassene Gegenstände der Besucher während der Dauer ihres Parkbesuchs in Verwahrung zu nehmen.
  3. Diese Parkordnung lässt die Befugnisse von Sonderermittlungsbeamten unberührt.

Art. 18 Zustandekommen/Gegenstand Reservierungen

  1. Alle von De Hoge Veluwe abgegebenen Angebote zum Zustandekommen von Reservierungen zwischen De Hoge Veluwe und dem Gast sind unverbindlich und gelten unter Vorbehalt der Verfügbarkeit.

Art. 19 Verpflichtungen De Hoge Veluwe bei einer Reservierung

  1. Bei einer Reservierung von Bewirtungsdienstleistungen im Parkrestaurant oder der Theekoepel ist De Hoge Veluwe verpflichtet, zum vereinbarten Zeitpunkt die vereinbarten Einrichtungen in der im Parkrestaurant oder der Theekoepel üblichen Weise zur Verfügung zu stellen und die vereinbarte Menge von Speisen und Getränken in der üblichen Qualität zu reichen.
  2. Bei einer Reservierung für Bewirtungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Saal- und/oder Geländemiete stellt De Hoge Veluwe die Räumlichkeiten/Gelände grundsätzlich in der vereinbarten Weise zur Verfügung. De Hoge Veluwe ist jedoch berechtigt, andere Räumlichkeiten/Gelände zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dies wird als offensichtlich unangemessen und ungeeignet erachtet; in diesem Fall hat der Gast das Recht, die Reservierung für den die Miete der Räumlichkeiten/Gelände betreffenden Teil zu lösen. Ein zu Gunsten des Gastes abweichender Mietpreis für die zur Verfügungstellung anderer Räumlichkeiten/Gelände wird dem Gast von De Hoge Veluwe erstattet. De Hoge Veluwe haftet nicht für Schäden, die durch die zur Verfügungstellung anderer Räumlichkeiten/Gelände entstehen.
  3. De Hoge Veluwe ist berechtigt, Bewirtungsdienstleistungen abzulehnen bzw. einzustellen oder den Bewirtungsvertrag aufzulösen, wenn sich der Gast nicht gemäß den im Park geltenden Normen guter Sitten verhält oder anderweitig gegen diese Parkordnung verstößt.
  4. De Hoge Veluwe ist berechtigt, den Bewirtungsvertrag nach Rücksprache mit der örtlich zuständigen Behörde aus begründeter Sorge vor einer Störung der öffentlichen Ordnung aufzulösen, ohne einen Anspruch auf Schadenersatz zu begründen.

Art. 20 Anzahlung und Kaution bei einer Reservierung

  1. De Hoge Veluwe ist berechtigt, vom Gast eine Anzahlung für eine Reservierung zu verlangen. Bei einem Verbraucher beträgt die Anzahlung höchstens die Hälfte des Reservierungswerts. Wird die Anzahlung nicht innerhalb einer dafür gesetzten Frist geleistet, so hat De Hoge Veluwe das Recht, die Reservierung verfallen zu lassen, ohne dem Gast eine Nachfrist für die zu leistende Anzahlung oder einen Anspruch auf (Schaden-)Ersatz einzuräumen.
  2. Während der Erfüllung des Bewirtungsvertrags ist De Hoge Veluwe jederzeit berechtigt, von dem Gast eine Kaution als Sicherheitsleistung für die Bezahlung der Rechnung durch den Gast zu verlangen. De Hoge Veluwe ist berechtigt, die Rechnung (oder einen Teil davon) mit der geleisteten Kaution zu verrechnen. Ein eventueller Überschussbetrag wird dem Gast zurückerstattet.

Art. 21 Umsatzgarantie bei einer Reservierung

  1. Im Falle der Gast eine Umsatzgarantie abgegeben hat, ist der Gast verpflichtet, mindestens den darin festgelegten Betrag an De Hoge Veluwe zu zahlen.

Art. 22 Bezahlung bei einer Reservierung

  1. Der Gast ist verpflichtet, den in der Reservierung festgelegten Betrag zu bezahlen. Änderungen im Umsatzsteuersatz werden jederzeit an den Gast weitergegeben. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung hat der Gast die Rechnung unverzüglich bei Vorlage der Rechnung zu bezahlen.
  2. Wenn für einen Rechnungsbetrag von weniger als EUR 250,- eine Rechnung erstellt und verschickt wird, hat De Hoge Veluwe das Recht, einen Betrag von EUR 20,- für Bearbeitungskosten zu berechnen. Ob eine Rechnung erstellt wird, entscheidet De Hoge Veluwe nach freiem Ermessen; eine diesbezügliche Bitte durch den Gast kann von De Hoge Veluwe jederzeit abgelehnt werden.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Gast in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Ab dem Tag des Zahlungsverzugs bis zum Tag der vollständigen Bezahlung sind die gesetzlichen Zinsen in Höhe des geltenden Satzes fällig. Handelt es sich bei dem Schuldner nicht um einen Verbraucher, werden die gesetzlichen Handelszinsen berechnet.
  4. Alle Kosten, die De Hoge Veluwe im Zusammenhang mit einem Zahlungsverzug durch einen Nichtverbraucher für das gerichtliche oder außergerichtliche Inkasso entstehen, sind vom Gast zu tragen, wobei ein Mindestbetrag von EUR 150,- (zuzüglich Umsatzsteuer) gilt.

Art. 23 Höhere Gewalt

  1. Wenn De Hoge Veluwe ihren Verpflichtungen, vorübergehend oder dauerhaft, auf Grund höherer Gewalt nicht vollständig oder teilweise erfüllen kann, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung und/oder (Schaden-)Ersatz.
  2. Unter den Begriff der höheren Gewalt im Sinne dieser Parkordnung fallen neben den im Gesetz aufgeführten Ereignissen:
  3. alle vorhergesehenen oder unvorhergesehenen äußeren Ursachen, die sich der Gewalt von De Hoge Veluwe entziehen und die dazu führen, dass De Hoge Veluwe nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen, vorübergehend oder dauerhaft, (vollständig oder teilweise) zu erfüllen. Dazu zählen in jedem Fall, jedoch nicht ausschließlich: Brand, Naturereignisse, Stromausfall, Störungen, Unfall, Krankheit, Pandemie, Arbeitsniederlegung, Aufruhr, Krieg, staatliche Maßnahmen und Beförderungshindernisse.

Art. 24 Datenschutz

  1. De Hoge Veluwe respektiert die Privatsphäre der Besucher. In der Datenschutzerklärung von De Hoge Veluwe wird von De Hoge Veluwe dargelegt, wie die personenbezogenen Daten der Besucher gesammelt und wofür sie verwendet werden, wie lange diese personenbezogenen Daten aufbewahrt werden, welche Rechte dem Besucher zustehen und an wen sich der Besucher wenden kann, wenn er diese Rechte ausüben oder eine Frage zum Thema Datenschutz stellen möchte. Diese Datenschutzerklärung kann unter https://www.hogeveluwe.nl/nl/privacyverklaring nachgelesen und heruntergeladen werden.   

Art. 25 Jahreskarte

  1. Die Jahreskarte gilt als Abonnement und gewährt während der Öffnungszeiten Zutritt zum Park.
  2. Zum Nachweis eines gültigen Abonnements ist die Jahreskarte dem Pförtner am Eingang des Parks vorzulegen.
  3. Die Jahreskarte ist personengebunden und muss mit einem Foto ihres Inhabers/ihrer Inhaberin versehen sein, auf dem diese(r) deutlich erkennbar ist. Die Jahreskarte ist nicht übertragbar.
  4. Die Jahreskarte ist ab dem Tag ihres Erwerbs bis zum 31. Dezember desselben Kalenderjahres gültig. Nach dem ersten Kalenderjahr verlängert sich die Jahreskarte stillschweigend auf unbestimmte Dauer, wobei die Kündigungsfrist während der unbestimmten Dauer dem Rest des jeweiligen Kalendermonats entspricht.
  5. Die Jahreskarte wird spätestens 10 Werktage nach Erwerb auf dem Postweg an die angegebene Anschrift zugestellt.
  6. In den ersten 2 Wochen nach Erwerb der Jahreskarte wird gegen Vorlage eines Anhangs zur Bestätigungs-E-Mail zusammen mit einem gültigen, auf den Namen des Inhabers der Jahreskarte ausgestellten Ausweisdokuments Zutritt zum Park gewährt.
  7. Bei Erwerb Ihrer Jahreskarte(n) haben Sie Ihr Einverständnis erteilt, den jährlichen Abonnementbetrag per Lastschrift einzuziehen. Wird die Jahreskarte nach dem ersten Kalenderjahr gekündigt, so besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Abonnementbetrags im Verhältnis zu den restlichen Monaten des betreffenden Kalenderjahres.
  8. Die Jahreskarte kann per E-Mail an jaarkaart@hogeveluwe.nl unter Angabe des Kündigungsdatums (und unter Beachtung der Kündigungsfrist) gekündigt werden. Die Jahreskarte ist nach der Kündigung auf dem Postweg an De Hoge Veluwe zurückzusenden oder beim Eingang des Parks abzugeben.  
  9. De Hoge Veluwe behält sich jederzeit das Recht vor, den Kauf einer Jahreskarte ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder sie zu stornieren, wenn gegen die Parkordnung verstoßen wird oder De Hoge Veluwe dies aus anderen Gründen für erforderlich hält.
  10. Inhaber/innen von Jahreskarten sind verpflichtet, sich bei Nutzung der Jahreskarte auf Verlangen auszuweisen. Zu Identifizierungszwecken sind Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen oder andere gesichtsbedeckende Kleidungsstücke bei Kontrolle der Jahreskarte vorübergehend abzunehmen. Dies geschieht unter Wahrung der Privatsphäre des Gastes
  11. Bei Verstößen gegen die Parkordnung oder missbräuchlicher Verwendung der Jahreskarte ist De Hoge Veluwe berechtigt, die Jahreskarte unverzüglich und ohne Rückerstattung einzuziehen und dem/der Jahreskarteninhaber(in) den Zutritt zum Park zu verweigern.

Art. 26 Sonstiges

  1. In allen in dieser Parkordnung nicht vorgesehenen Fällen entscheidet die Direktion von De Hoge Veluwe. De Hoge Veluwe behält sich vor, mündlich und/oder schriftlich ergänzende Regeln zu erstellen, die für die Gäste verbindlich sind. Erweist sich eine Bestimmung in dieser Parkordnung als ungültig, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  2. Forderungen eines Gastes gegen De Hoge Veluwe erlöschen ein Jahr nach dem Zeitpunkt der Entstehung einer Forderung.
  3. Alle mit De Hoge Veluwe zustande gekommenen Verträge unterliegen dem niederländischen Recht. Die Rechtbank Gelderland ist ausschließlich zuständig, alle Streitigkeiten zwischen De Hoge Veluwe und einem Besucher/Gast, der kein Verbraucher ist, zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Direktion und alle Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von De Hoge Veluwe wünschen Ihnen viel Spaß und einen angenehmen Aufenthalt!
Fassung Mai 2024